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  !!!Impressum!!!
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Unter vielen Webseitenbetreibern herrscht zum Teil immer noch große Verwirrung hinsichtlich der Impressumspflicht. Aufgrund von umfangreichen Gesetzesänderungen zu Beginn des Jahres entsprechen einige dieser vorgeschriebenen Bestandteile jeder Webseite nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.

Die gesetzlich vorgegebenen Pflichtangaben für gewerbliche Anbieter leiten sich aus dem Teledienstegesetz (TDG) oder dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ab. Rein private Homepages sind von der Impressumspflicht ausgenommen.

Nach § 6 TDG "Allgemeine Informationspflichten" müssen mindestens folgende Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden:
1. Name und Anschrift,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das Sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. je nach Beruf
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind
6. falls vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Nach § 6 MDStV Anbieterkennzeichnung ist folgendes anzugeben:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Da die Unterscheidung zwischen Tele- und Mediendienst nicht immer leicht fällt und je nach Beruf und Rechtsform unterschiedliche Angaben nötig sind, hier unser spezieller Tipp für Sie:

Die Mannheimer Firma "Digitale Informationssysteme" bietet einen kostenlosen Webimpressums-Assistenten an, mit dessen Hilfe in wenigen Schritten ganz einfach ein Musterimpressum erstellt werden kann:




 
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